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Rechtsinformation für den Pflegefall: Christina Weng (SPD) weist auf Telefonservice hin!

Muss ich meine Eltern pflegen? Der Pflegefall kann schnell auftreten. Hirnschaden nach Unfall, Wachkoma – wie geht es jetzt weiter? Auch Fälle von Altersdemenz nehmen zu. Was mache ich, wenn der Vater oder die Mutter nicht mehr in der Lage ist, Dinge zu regeln, sich nicht mehr zurechtfinden? Dagegen kann man sich nicht wappnen.

Aber man kann mit geringer Mühe eine Sicherung einbauen: Mit einer Vorsorgevollmacht kann man in gesunden Tagen bestimmen, wer die rechtlichen Interessen an Ihrer Stelle wahrnimmt, wenn Sie selber nicht mehr dazu in der Lage sind.

Denn was passiert eigentlich, wenn die rechtliche Handlungsfähigkeit durch Unfall, Krankheit oder Behinderung eingeschränkt wird? Wer übernimmt dann die Rechtsgeschäfte?

Über die Möglichkeiten der Vorsorge und zu allen Fragen rund um das Betreuungsrecht informieren am Donnerstag, den 3. Mai 2018, Experten aus der Justiz.

In der Zeit von 15.00 bis 16.30 Uhr können Betroffene und Angehörige direkt Fragen stellen unter 0211/837-1915.

Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des Justizportals www.justiz.nrw eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Ministeriums der Justiz mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: Telefon: 0211/837-1937.