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Schwarz-Gelb muss ein Konzept zur digitalen Ausstattung von Lehrer*innen vorlegen

Seit Januar 2018 liegt eine Dienstanweisung des Schulministeriums für die automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Schule vor. In Verbindung mit der Datenschutz-Grundverordnung zwingt sie Lehrer*innen zur Unterzeichnung einer Richtlinie, falls sie ihren privaten Rechner nutzen, um Schülerdaten zu verarbeiten. Damit löst die Landesregierung aber das Grundproblem nicht: Zunächst muss kurzfristig eine geeignete Software-Lösung zur Verarbeitung der Daten zur Verfügung gestellt werden. Längerfristig muss die Frage der Dienstausstattung in Form von Dienstrechnern mit allen Beteiligten geklärt werden. Dazu fordert unser Antrag die Landesregierung auf. Es kann auf Dauer nicht angehen, dass Lehrer*innen auf ihre privaten Rechner zurückgreifen und eine Richtlinie unterzeichnen müssen, um ihren Beruf ausüben zu können.

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