NRW ist ein Mieterland. Mehr als 55 Prozent aller Einwohner des Landes leben in Mietwohnungen. Daher ist die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum eine verpflichtende Kernaufgabe der Landesregierung.
Allerdings hat sich Schwarz-Gelb im Koalitionsvertrag von 2017 darauf verständigt, den landesrechtlichen Mieterschutz abzuschaffen. Dazu gehört auch die Begrenzung des Mietpreisanstiegs. Diese sogenannte Kappungsgrenzenverordnung, wodurch Mieter mit laufenden Mietverträgen vor ungerechtfertigten Mietpreiserhöhungen geschützt sind, wurde aktuell zwar bis zum 30. Juni 2020 verlängert.
Das ist allerdings kein Grund zur Entwarnung: Wir brauchen für NRW eine unbegrenzte und flächendeckende Kappungsgrenzenverordnung. Mit unserem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, entsprechend sozialverantwortlich zu handeln.