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Plenarrede vom 30.06.2021 zum „Corona-Abwassermonitoring“-Antrag der Grünen

Das Corona-Virus lässt sich im Abwasser nachweisen, dies haben Studien u.a. in der Schweiz gezeigt. Dazu gibt es auch in Deutschland und in anderen Staaten entsprechende Forschungsprojekte, um geeignete Methoden für die Umsetzung eines SARS-CoV-2 Abwassermonitorings zu erarbeiten.

Die EU-Kommission hat im März die Mitgliedsstaaten aufgefordert das SARS-CoV-2 Abwassermonitoring als zusätzliches diagnostisches Instrument für die Früherkennung im COVID-19-Management einzusetzen. Bislang zeigt sich das NRW-Gesundheitsministerium abwartend und hat noch keine eindeutige Position zu einer möglichen Einführung eines Abwassermonitorings in NRW bezogen.

Die Grünen wollen nicht länger warten und haben für die heutige Plenarsitzung einen entsprechenden Antrag eingebracht und fordern darin eine flächendeckende Einführung eines Abwassermonitorings in den Klärwerken in den NRW-Kommunen und Abwasserverbänden.

In ihrer Rede begrüßte die Minden-Lübbecker SPD-Landtagsabgeordnete Christina Weng grundsätzlich die Einführung eines entsprechenden SARS-CoV-2 Abwassermonitorings in NRW. Sie machte aber deutlich, dass der Nachweis des Corona-Virus im Abwasser mit einem hohen Aufwand verbunden ist, der von den Gesundheitsämtern – personell und technisch – nicht erbracht werden kann. Das Monitoring muss deshalb durch eine andere Ebene durchgeführt werden und die Gesundheitsämter greifen dann auf die Daten zu.

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