Am vergangenen Mittwoch (26.02.22) hat der nordrhein-westfälische Landtag den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der Akademisierung des Hebammenberufs in NRW eingebracht. In der Sachverständigenanhörung im AGS wurden zahlreiche Änderungs- und Anpassungsbedarfe vorgetragen. Besonders die Einsichtnahme in die Dokumentation der Hebammen und das Recht der Aufsichtsbehörden die Privatgrundstücke und Räumlichkeiten der Hebammen zu Prüfungen und Untersuchungen betreten zu dürfen wurde kritisch gesehen. In ihrer Plenarrede hat Christina Weng die Haltung der SPD-Landtagsfraktion deutlich gemacht.
Die SPD fordert u.a. das im Gesetz verankerte Betretungsrecht zu streichen und die Einsichtnahme darf nur in begründeten Fällen und unter der strikten Einhaltung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen erfolgen. Dazu haben wir einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht. Der von der Regierungkoalition allerdings abgelehnt wird.
