Zur Berichterstattung über die Kosten für die Kommunen aufgrund des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes nehmen die heimischen SPD Landtagsabgeordneten und der Vorsitzende des Kreisjugendhilfeausschusses wie folgt Stellung:
Die Kosten für den Unterhalt von Kindern, der nicht von den eigentlich verpflichteten Elternteilen bezahlt werden, sollen nicht mehr bei den Kommunen hängen bleiben. Soweit waren sich Bundesregierung und Länder einig und haben diese Aufgabe auf die Länder übertragen. Sie sollen in Vorleistung gehen und dann von den säumigen Elternteilen das Geld wieder einfordern. Dieses war notwendig, das jetzt auch für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschuss gezahlt werden kann, bisher endete dieser Anspruch schon mit 12 Jahren. Damit bekommen mehr Kinder für einen längeren Zeitraum den Unterhalt vom Staat ersetzt falls ein Elternteil nicht zahlt.
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