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Abschiebehaft darf nicht instrumentalisiert werden

In der heutigen Sitzung des Integrationsausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags fand eine Anhörung zum Gesetz zur Änderung des Abschiebungshaftvollzugsgesetzes statt. Die Mehrzahl der Expertinnen und Experten haben eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass die geplanten Gesetzesänderungen die Trennung zwischen Abschiebehaft und Strafvollzug aufheben und damit sowohl Grundsatzurteilen des Europäischen Gerichtshofes als auch dem Grundgesetz widersprechen.

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