„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ [Grundgesetz Art. 3 (3)]
Tag für Tag leben die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens gegenseitige Akzeptanz, ohne groß darüber zu reden. Wenn ein Rädchen ins andere greift, schafft das Vertrauen untereinander. Zusammenhalt funktioniert häufig im Stillen. Zuletzt aber ist viel darüber gesprochen und geschrieben worden, was die Menschen in ihrer Identität trennen soll: Herkunft, Geschlecht, Bildungsgrad. Das hat in den vergangenen Jahren gesellschaftlich Stress, teilweise Verrohung produziert.
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